Campinplatzordnung 2022

 

Download: Gebührenordnung FSG

Download: Campingplatzordnung

Betreiber: Fallschirmsportgemeinschaft Berlin/Gransee e.V. (FSG)
Philippistraße 10, 14059 Berlin
E-Mail: info (at) fsg.fun

Dieser Platz ist ein privater Vereins-Campingplatz.

Er ist grundsätzlich für Vereins-Mitglieder des FSG Berlin/Gransee e.V. und deren fallschirmspringenden Gäste zugelassen und wird für den Betrieb des Sonderlandeplatzes Gransee (Fallschirmsportspringen) genutzt. Er ist nur während der Sprungsaison (i.d.R. von Mitte März bis Ende Oktober) geöffnet. Ein Dauercamping über mehrere Monate ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand zulässig. Platzwarte sind unter o.g. E-Mail erreichbar bzw. bitte vor Ort im Manifest nach Ansprechpartnern der FSG nachfragen.

1. Ordnung:

Jede/r Campingplatz-/Nutzer/in -/Gast hat sich an diese Campingplatzordnung zu halten. Bei Beitrags-/Campingplatzgebühren-Rückstand, sowie grobem Verstoß gegen diese Ordnung kann der FSG Berlin/Gransee e.V. von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der/dem Betreffenden die  erteilte Stellplatzgenehmigung entziehen sowie das Betreten des Grundstückes untersagen. Die/der Betreffende hat in diesem Falle den Campingplatz nach Aufforderung umgehend zu verlassen und einen eventuell vorhandenen Stellplatz auf eigene Kosten zu räumen.

2. Dauerstellplätze, soweit vorhanden, werden ausschließlich durch den Vorstand vergeben. Vor dem endgültigen Abstellen bzw. der Übernahme eines Wohnwagens ist die Position des Wohnwagens vom Vorstand abzunehmen. Es werden grundsätzlich nur Vereinsmitglieder auf dem  Campingplatz zugelassen. Ausnahmen hiervon kann der Vorstand, sofern kein anderweitiger Bedarf besteht, genehmigen. Der Stellplatz sowie die in diesem Zusammenhang zu entrichtende Gebühr beziehen sich jeweils auf ein Kalenderjahr. Hieraus ergibt sich jedoch kein genereller Anspruch auf  einen bestimmten Stellplatz für die Folgejahre. Bei Verkauf/Weitergabe des Wohnwagens/Bauwagens erlischt grundsätzlich der Stellplatzanspruch. Eine Übernahme des Stellplatzes durch einen neuen Besitzer des Wohnwagens/Bauwagens ist vorab mit dem Vorstand abzustimmen. Ggfs. erfolgt  eine neue Stellplatzzuweisung aufgrund besserer Platzausnutzung sowie organisatorischer Erfordernisse im Verein. Es ist unzulässig, den Wohnwagen/Bauwagen ohne Wissen oder Zustimmung des Vorstandes langfristig (über Wochen/Monate) an Dritte zu vermieten oder zu überlassen. Eine  kurzfristige unentgeltliche Überlassung (tageweise, einzelnes Wochenende) an andere Vereinsmitglieder oder fallschirmspringende Besucher ist grundsätzlich gestattet. Bei jedweder Überlassung dürfen bei dem überlassenden Mitglied jedoch keine finanziellen Vorteile im Vergleich zu der an den Verein gezahlten Stellplatzgebühr entstehen.
Bei Wohnwagen/Bauwagen, die überwiegend in der Sprungsaison leer stehen und nicht durch den Stellplatzinhaber genutzt werden, behält sich der Vorstand vor, die betreffenden Stellplätze nach vorheriger Ankündigung zu kündigen. Bei nicht fristgerechter Abholung des  Wohnwagens/Bauwagens erfolgt nach einer weiteren Ankündigung eine Abholung/Verschrottung durch den Verein auf Kosten des jeweiligen Stellplatzinhabers.
Sogenannte „Bauwagen“ werden grundsätzlich nicht mehr auf dem Platz zugelassen. Für die bereits vorhandenen Bauwagen gilt jedoch Bestandsschutz. Bei Verkauf/Übertragung dieser Bauwagen hat jedoch vorab eine Abstimmung mit dem Vorstand zu erfolgen, ob dieser Bestandschutz auf dem bisherigen Stellplatz bestehen bleiben kann.

3. „Tagescamper“ müssen sich bei einem Platzwart/Vorstand des FSG Berlin/Gransee e.V. bzw. im Manifest melden, sich in die Camping-Liste eintragen, die Tagesgebühren bezahlen und bekommen einen „Tages-Stellplatz“ (die Wiese hinter der Flugzeughalle für Wohnmobile bzw. die Wiese am Parkplatz für Zelte) zugewiesen. Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen aufgestellt werden. Bei Großveranstaltungen behält sich der FSG Berlin/Gransee e.V. Ausnahmen vor. Die maximale Aufstelldauer für Zelte beträgt grundsätzlich 7 Tage. Danach müssen die Zelte abgebaut oder umgesetzt werden (wegen drohender Rasenschäden). Sollten die Zelte länger vor Ort ohne Absprache mit dem Platzwart/Vorstand stehen bleiben, werden Sie zu Lasten und Kosten des Besitzers abgebaut. Die einzelnen Feuerwehrzufahrten müssen unbedingt immer freigehalten werden! Ein Lageplan befindet sich am schwarzen Brett neben den Müllcontainern.

4. Stellplätze: Jede/r Benutzer/in, insbesondere auf den Dauerstellplätzen, ist für die Sauberkeit und Pflege seines Bereiches selbst verantwortlich. Bei Nichtbefolgen kann dem Stellplatzinhaber eine Pflegepauschale von mind. 5,-€/Monat, je nach Häufigkeit der Pflege, in Rechnung gestellt werden.
Hausmüll, Pappe/Papier, Glas ist in den entsprechenden Tonnen getrennt zu entsorgen. Diese befinden sich am Parkplatz. Für die Entsorgung von Sperr- und Sondermüll sowie Elektro-Schrott ist jede/r Benutzer/in auf eigene Kosten verantwortlich. Bei illegaler Müllentsorgung auf dem  Campingplatzgelände kann der FSG Berlin/Gransee e.V. je nach Art und Umfang eine Strafpauschale von mind. 100,-€ einbehalten sowie bei wiederholten Verstößen von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Jede Bautätigkeit ist ausschließlich mit Erlaubnis des Vorstandes zulässig. Grundsätzlich ist die Größe eines Vorzelts/einer Terrasse auf die jeweilige Größe des Wohnwagens begrenzt. Bei Nichtbeachtung ist der FSG Berlin/Gransee e.V. berechtigt, den Abbau zu fordern bzw. auf Kosten des Stellplatzinhabers vornehmen zu lassen. Dies dient insbesondere der Sicherstellung des Brandschutzes, der effizienten Nutzung der Fläche für möglichst viele Mitglieder sowie Vermeidung von Beeinträchtigungen der Platznachbarn. In diesem Zusammenhang appellieren wir auch auf gegenseitige Rücksichtnahme. Jede/r Benutzer/in ist für seine elektrische Zuleitung selbst verantwortlich und muss die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen im/am Wohnwagen beachten und einhalten. Bei Nutzung von Gas ist die vorgeschriebene „Flüssiggasanlagenprüfung“ durch einen Sachkundigen durchführen und durch Prüfsiegel bestätigen zu lassen. Bei Nicht-Beachtung kann die Gas-Nutzung untersagt werden. Im Schadensfall ist der Stellplatzinhaber dem FSG Berlin/Gransee e.V. und/oder eventueller Dritter gegenüber haftbar.

5. Ein eigener fester Wasseranschluss an den Wohnwagen/Wohnmobilen ist nicht zulässig. Dauerhafte Wasserschläuche an den Entnahmestellen sind verboten, nach Benutzung (bspw. Auffüllen des Wassertanks, maximale Größe 50 Liter) sind die Wasserhähne an den Entnahmestellen zuzudrehen und der Schlauch wieder abzunehmen. 6. Ebenfalls ist eine eigene Abwasserentsorgung in den Boden nicht zulässig. An den Wohnwagen und Wohnmobilen, in denen Wasser genutzt wird, muss ein transportabler Auffangtank (maximale Größe entsprechend Wassertank) vorhanden sein und der Inhalt ist eigenverantwortlich in die vorgesehenen Entleerungsstellen zu entsorgen. Der Campingplatz verfügt über eine so genannte Chemietoiletten-Entleerungsstelle. Der Einfülltrichter befindet sich an der Westseite des Parkplatzes neben den Müllcontainern, der Deckel ist mit einem
E gekennzeichnet.

7. Toilettenanlagen, Duschen und Abwaschbecken: Toiletten und Duschen befinden sich an der Südseite des Bistros. Weitere Toiletten im Toiletten-Container neben dem Bistro, im Bürocontainer (Manifest) der GoJump GmbH sowie im hinteren Campingplatzbereich. Jedwedes Verstellen/Manipulieren der Temperatur-Anlage/des Boilers, der Wasserzufuhr, der Heizung sowie der Münzautomaten in den Duschen ist strengstens verboten und wird als Sachbeschädigung/Betrug gewertet. Der FSG Berlin/Gransee e.V. kann bei Verstößen dieser Art ohne 
weitere Abmahnung von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffende Person des Platzes verweisen. Im Schadensfall ist die betreffende Person dem FSG Berlin/Gransee e.V. Schadenersatzpflichtig. Des Weiteren behält sich der FSG Berlin/Gransee e.V. strafrechtliche 
Konsequenzen vor. Duschen oder Handwaschbecken dürfen nicht zum Abwaschen von Geschirr und zum Wäsche waschen benutzt werden. Zu diesem Zweck befindet sich ein Geschirrspülbecken am Damentoiletten- /Duschcontainer sowie am Toilettencontainer im hinteren Campingplatzbereich.

8. Kraftfahrzeuge/ Pkw’s/ Zweiräder dürfen auf dem gesamten Campingplatz nicht abgestellt/ geparkt werden. Es gilt ein absolutes Parkverbot. Ausnahmen gelten nur für das Be-/und Entladen. Parken ist nur auf dem öffentlichen Parkplatz zulässig. Für Motorräder (Zweirad) ist ein gesonderter Parkplatz eingerichtet. Wohnmobile / Busse als Alternative zu einem Wohnwagen bedürfen eines speziell präparierten Stellplatzes (Kiesschicht und Folienabdichtung zur Vermeidung von Bodenkontamination). Es dürfen nur die entsprechenden Zufahrtswege benutzt werden. Die Geschwindigkeit auf dem gesamten Flugplatzgelände ist auf „Schritttempo“ zu reduzieren. Nach dem Befahren ist die Absperrung wieder zu schließen.
Es gilt ein generelles Kfz-Wasch- und Reparaturverbot auf dem gesamten Flugplatzgelände.

9. Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist ein Befahren des Campingplatzes und unnötige Lärmbelästigung grundsätzlich zu vermeiden. Ausnahmen bilden Vereins-Veranstaltungen/-aktivitäten bzw. sind mit dem Vorstand abzustimmen. 

10. Offenes Feuer ist nur an der/dem dafür vorgesehenen und im Lageplan eingezeichneten Feuerstelle/Grillplatz erlaubt. 

11. Das Betreten/Befahren des gesamten Flugplatzgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Es gelten ferner die Vorschriften und §§ der Flugplatzbenutzer-Ordnung des Sonderlandeplatzes Gransee.

12. Campingplatzgebühren regelt die aktuelle Gebührenordnung des FSG Berlin/Gransee e.V., die Bestandteil dieser Campingplatzordnung ist.

Der Vorstand